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Datenschutz für gemeinderatsmitglieder
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Das gilt selbst dann, wenn dies einer Vorbereitung von Gemeinderats- oder Ausschusssitzungen dienen soll.
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› datenschutzreform › Datenschutz_.
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Sie erläutert für 25 im Gemeinderatsalltag typische Situationen, welche datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten und welche Folgerungen aus.
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Die Broschüre geht auch auf allgemeine Fragen ein, etwa wie ein Gemeinderatsmitglied darauf hinwirken kann, dass die Regeln zum Datenschutz in.
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Für eine erfolgreiche Arbeit braucht es Wissen über den rechtlichen Rahmen - auch im Datenschutzrecht. Deshalb hat der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Prof. Dr. Thomas Petri, die Informationsbroschüre „Datenschutz für bayerische Gemeinderatsmitglieder“ neu veröffentlicht.
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Die Veröffentlichung von - zuvor genehmigten - Sitzungsprotokollen öffentlicher Gemeinderatssitzungen im Internet ist zulässig; § 53 Abs. 6 NÖ GO stellt die ausdrückliche gesetzliche Grundlage hierfür dar. Die Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen öffentlicher Gemeinderatssitzungen ist nicht zwingend erforderlich („ darf“, nicht.
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Broschürenbestellung. Sie haben die Möglichkeit, ausgewählte Veröffentlichungen des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz auch in gedruckter Form zu beziehen. Die Bücher und Broschüren werden kostenfrei abgegeben. Einen Bezugswunsch können Sie dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz ganz einfach übermitteln.
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Rechte der Ratsmitglieder. a) Freies Mandat und Recht auf effektive Mandatsausübung (§ 43 Abs. 1 GO) b) Behinderungs- und Benachteiligungsverbot, Recht auf Freistellung und finanzielle Entschädigung. c) Kontrollrechte (Auskunfts- und Akteneinsicht) aa) Auskunftsrecht nach § 55 Abs. 1 S. 2 GO. bb) Akteneinsichtsrecht nach § 55 Abs. 5 S. 1 GO.
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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz veröffentlicht handliche Informationsbroschüre. Pressemitteilung des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz vom Im Mai haben bayernweit die neu gewählten Stadträte, Marktgemeinderäte und Gemeinderäte ihre Arbeit aufgenommen. Nicht wenige Mitglieder der.
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solchen Dokumenten beachten die Gemeinderatsmitglieder Geheimhaltungsinteressen und den Datenschutz. 3Werden diese Dokumente für die Tätigkeit als Gemeinderatsmitglied nicht mehr benötigt, sind sie zurückzugeben oder datenschutzkonform zu vernichten bzw. zu lö-schen.
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Zulässigkeit der Datenverwendung in Gemeinderatsprotokollen. Die gesetzliche Verpflichtung zur Führung einer Verhandlungsschrift einer Sitzung des Gemeinderats.
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